Die Sachkundeschulung/-prüfung gem. §11 TierSchG für Terraristik ist für Gewerbetreibende und für als gewerblich eingestufte Privathalter (Gesamtumsatz >2000,-€/Jahr/Anzahl der Nachzuchten) konzipiert. Sie umfasst zwei Schulungstage, eine schriftliche Abschlussprüfung (Multiple Choice mit 96 Fragen) und bei Erfolg ein mündliches Prüfungskolloquium. Man erhält das Zertifikat über die erworbene Sachkunde gem. §11 TierSchG, ansonsten eine Teilnahmebescheinigung.
Die Sachkundeprüfungen nach § 2 TierSchG erfüllen die in § 2 Nr. 3 TierSchG sowie in § 7 Abs. 1 Nr. 1 BArtSchV genannten Anforderungen und sind geeignet zur Vorlage bei den Behörden (z.B. bei einer Anordnung gem. § 16a TierSchG). Natürlich kann dieser Sachkundenachweis auch von jedem Terrarianer freiwillig absolviert werden.
Unser Unternehmen, die WerraTerraristik, schult und prüft unter der Sachkunde GbR, deren Bereich "Ausbildung und Schulungen für Tierhalter im Bereich Aquaristik / Terraristik" qualitätszertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 ist. Die Sachkunde TERRARISTIK für Gewerbliche (gem. §11 TierSchG) wird in der Regel bundesweit akzeptiert Die Anerkennung sollte jedoch vorab mit Ihrem zuständigen Veterinäramt abgeklärt werden. Der Kurs und die Prüfung können in präsenz, aber auch online absolviert werden.
Unsere Gefahrtierschulungen richten sich vornehmlich an Privathalter, die sowohl ihre theoretischen wie auch praktischen Kenntnisse über sogenannte Gefahrtiere (Giftschlangen, Riesenschlangen, Giftechsen) erweitern bzw. vertiefen möchten.
Die Gefahrtiersachkunde kann auch zum Nachweis der Sachkunde gegenüber Behörden genutzt werden. Bitte klären Sie in einem solchen Fall vorab mit Ihrer Behörde, ob diese den Gefahrtier-Sachkundenachweis der VDA / DGHT Sachkunde GbR anerkennt.
Sie möchten Ihre bereits erworbene Sachkunde auffrischen? Wir bieten Refresh-Kurse in allgemeiner Sachkunde ( kein Sachkundenachweis vorhanden), Refresh in Sachkunde nach § 2 (Sachkundenachweis § 2 vorhanden) und Refresh § 11 (Sachkundenachweis § 11 vorhanden). Der jeweilig vorhandene Sachkundenachweis muss in Kopie der Anmeldung beiliegen.
Bitte beachten! Die Teilnahme am Gefahrtierkurs ist nur möglich, wenn bereits eine Sachkundeprüfung nach § 2 oder § 11 TierSchG im Bereich Terraristik absolviert wurde oder ein äquivalenter Nachweis bei der Anmeldung zum Gefahrtierkurs nachgewiesen wird!
Die Teilnahme an unseren Sachkundeprüfungen setzt den Kauf des Sachkundeordners voraus.
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Impressionen aus der Gefahrtierschulung